Tel.: 0521-52299626
Wir bieten Ihnen
Professionelle Beratung
Wenn es um Pflege im eigenen Zuhause und die damit verbundenen Begleitumstände geht, ist jede Situation anders. Aus diesem Grund gibt es beim Pflegedienst Am Speksel auch keine Beratung von der Stange, die grundsätzlich zwar einfacher und weniger zeitaufwendig sein mag, aus unserer Erfahrung aber weder zielführend noch wünschenswert ist. Pflegeberatung beim Pflegedienst Am Speksel ist neutral, individuell und qualitativ hochwertig.
Dies zu erhalten, erachten wir als unsere Verpflichtung. Dabei helfen uns unsere bundesweiten Kontakte zu ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen ebenso wie ein großes Netzwerk an Anbietern der »Betreuung in häuslicher Gemeinschaft« (sog. »24h-Betreuung«) oder unsere Kooperationen. Im Einzelnen bieten wir Ihnen unsere Beratung zu folgenden Themen an:
Finanzierung und Organisation der Pflege
Vermittlung von Entlastungsangeboten bei der häuslichen Pflege
Leistungen für Demenzkranke
Pflegehilfsmittel
Wohnumfeld und Umbaumaßnahmen
Vorbereitung auf MDK-Begutachtungen
Begutachtung und Pflegeeinstufung sowie Beantragungs- und Widerspruchsverfahren
Vermittlung von regionalen Hilfsdiensten (z. B. hauswirtschaftliche Versorgung, Fahr- und Besuchsdienste, Nachbarschaftshilfen)
Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Leistungen der Pflegekassen und Antragstellung von Zuschüssen (z. B. Krankenversicherung, Sozialhilfe)
Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht
Grundpflege nach SGB XI
Unsere Aufgabe ist es, unsere Patienten bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen zu unterstützen. Wir wollen Ihnen helfen den Alltag zu bewältigen und Ihnen lange ein Leben zu Hause ermöglichen und erleichtern zu können. Je nach Bedarf, versorgen wir unsere Patienten auch mehrmals täglich. Zur Grundpflege zählen alle Leistungen, die mit der Körperpflege in Zusammenhang stehen. Von der Unterstützung beim morgendlichen Aufstehen, über die Zubereitung des Frühstücks bis hin zur Inkontinenzversorgung und der Begleitung beim abendlichen Zubettgehen.
Unser Pflegebegriff beinhaltet auch das psychische Wohlbefinden als Grundbedürfnis. Unsere Pflegeteams sind Gesellschaft und tägliche Ansprechpersonen pflegebedürftiger Menschen.
Im Bereich der Körperpflege
Ganz-/Teilkörperwaschen
Unterstützung beim Baden/Duschen
Individuelle Hautpflege
Hilfe beim An-/Auskleiden
Bett beziehen
Mund- /Zahnpflege
Haarpflege/Nagelpflege und Rasur
Anlegen und Pflege von Prothesen (Körperersatzstücken)
Prophylaxen (Vorsorgemaßnahmen aller Art, z. B. zur Verhinderung von Lungenentzündungen, Verstopfung oder Druckgeschwüren)
Im Bereich der Kontinenzhygiene
Unterstützung beim Toilettengang
Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
Stomaversorgung (künstliche Darm- und Blasenausgänge)
Hilfestellung bei der Inkontinenzversorgung (Blasen- und Darmschwäche)
Überwachung der Ausscheidungen
Im Bereich der Ernährung
Kochen und zubereiten von Speisen/Getränken
Unterstützung bei der Aufnahme oder Verabreichung von Speisen/Getränken
Beschaffung von Hilfsmitteln (z. B. gebogenes Besteck nach einem Schlaganfall)
Verabreichung von Sondenkost
Im Bereich der Bewegung
Aktive und passive Bewegungsübungen
Hilfe beim Stehen und Laufen
Gehübungen
Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
Hilfe beim Treppen steigen
Transfer (z. B. vom Bett in den Rollstuhl)
Treppen steigen und laufen
Unterstützung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Hilfe/ Anleitung bei der Verwendung von Hilfsmitteln
Verhinderungspflege
Wenn Sie bereits seit mindestens sechs Monaten als Pflegebedürftige anerkannt sind, haben Sie rechtlichen Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege. Sie kann bei Krankheit oder Urlaub des pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden, aber auch, wenn die Angehörigen einfach mal eine Auszeit brauchen. Für die Bezahlung der „Ersatz-Pflegekraft“ zahlt die Pflegekasse 1.612 Euro pro Jahr.
Die Verhinderungspflege müssen Sie nicht zusammenhängend in Anspruch nehmen, sondern können Sie in einzelne kürzere Etappen oder stundenweise in der Woche aufteilen. Nehmen Sie in einem Jahr keine oder nur wenig Verhinderungspflege in Anspruch, verfällt die restliche Summe!
Wichtig: Auch wenn Sie die Verhinderungspflege in einem Jahr vollständig in Anspruch genommen haben, können Sie – unter den gegebenen Voraussetzungen – nach wie vor Kurzzeitpflege beantragen. Wenn Sie aber die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht in Anspruch genommen haben, können Sie 50% Ihres Anspruchs auf die Kosten der Kurzzeitpflege zusätzlich zu der Verhinderungspflege zu Hause in Anspruch nehmen
Behandlungspflege
Von Pflegefachkräften auf Grundlage ärztlicher Verordnungen durchgeführt.
Wann spricht man von Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patient:innen zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei Patient:innen verordnen.
Die Behandlungspflege wird also ausschließlich von unseren Fachkräften durchgeführt. Sie ziehen Kompressionsstrümpfe an und aus, wechseln Verbände, versorgen Wunden, messen Blutdruck oder überwachen Beatmungsgeräte, je nach ärztlicher Verordnung. Auch in den eigenen vier Wänden ist es möglich, pflegebedürftigen Patienten eine optimale medizinische Versorgung zu bieten. Die häufigsten medizinischen Verordnungen sind:
Medikamentöse Behandlung
Injektionen
Verbandswechsel
Anziehen von Kompressionsstrümpfen
Anlegen von Kompressionsverbändern
Parenterale Ernährung
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Inhalation
Katheterwechsel und Blasenspülung
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Hauswirtschaftliche Hilfen ergänzen unser Pflege- und Betreuungsangebot, um Ihnen trotz Pflegebedürftigkeit den Alltag zu Hause so leicht wie möglich zu gestalten.
Wichtig ist es, sich wohl zu fühlen. Sei es die Körperpflege oder die Pflege des eigenen Haushalts. Wir sind für Sie da und bieten Ihnen Unterstützung in allem was Sie brauchen, um ein Rundum-Wohlfühleffekt zu erreichen. Unsere Mitarbeiter:innen übernehmen alle Tätigkeiten in Ihrem Haushalt, welche Sie nicht mehr alleine bewältigen können oder wollen:
Bügeln
Wäschepflege
Einkaufen
Speisen zubereiten
Müllentsorgung
Wohnungsreinigung
Spazieren
Gesellschaftsspiele bzw. gemeinsamer Zeitvertreib
Fahrdienste